Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Roßmarkt anlässlich der Veranstaltung Roßmarktfest

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l StVO, zwecks Aufbauarbeiten anlässlich der Veranstaltung Roßmarktfest, auf Höhe Roßmarkt 12 u. 13, in der Zeit vom 28.06.2024, 13:00 Uhr bis 30.06.2024, 12:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
      Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Parkplatzsperre Roßmarkt anlässlich der Veranstaltung Roßmarktfest

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. StVO, die Sperre der öffentlichen Parkplätze am Roßmarkt, antässlich der Veranstaltung Roßmarktfest vom 23.06.2024, 13:00 Uhr bis 30.06.2024, 12:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
      „ausgenommen Fieranten"
      genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Fahrbahnverengung Gimplach anlässslich des Pfingstfestes der Freiwilligen Feuerwehr Gimplach

      Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO anlässlich des Pfingstfestes der Freiwilligen Feuerwehr Gimplach im Bereich des Rüsthauses der FF Gimplach (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Plan) in der Zeit vom 13.05.2024 - 20.05.2024, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:

      „Einengung der Fahrbahn für den Veranstaltungsbereich"
      Verkehrsregelung nach Regelplan L02

      „Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO"

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

       

      Kundmachung - Glögglhof Besitz GmbH - Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt, Erzherzog-Johann-Straße 9, Baubewilligung

       Mit Ansuchen vom 18.03.2024, eingelangt am 21.03.2024, hat die Bauwerberin Glögglhof Besitz GmbH, Schardorf 25a, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt" auf dem Grundstück Nr.: .332, EZ 1551, KG 60362 Trcfaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.

      Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für

      Mittwoch, dem 24. April 2024, um 09:00 Uhr,

      mit dem Zusammentritt "Erzherzog Johann Straße 9" angeordnet.

      Kundmachung - Parkplatzsperren Raiffeisenplatz

      Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Benützung öffentlicher Parkplätze (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 19.01.2024, in der Zeit von 12:30 bis 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel
      „ausgenommen Fahrzeuge Seminarteilnehmer der Raiffeisenbank Leoben-Bruck"
      (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Veröffentlichungspflicht gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG

      Gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG haben die mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe von ihnen ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen sowie deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Weise zu veröffentlichen. Die sietens der Stadtgemeinde Trofaiach ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen werden in Erfüllung dieser Verpflichtung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Zeiten im Gemeindeamt aufgelegt. Um Terminvereinbarung unter 03847/2255-268 bzw. unter thomas.hammer@trofaiach.gv.at wird ersucht.

      Kontakt

      Stadtgemeinde Trofaiach
      Luchinettigasse 9
      A-8793 Trofaiach
      +43 3847 2255 0
      +43 3847 2255 88
      gemeinde(at)trofaiach.gv.at

      Amtszeiten

      MO: 8.00 – 12.00 & 14.00 – 16.00 Uhr 
      DI, MI, FR: 08.00 – 12.00 Uhr
      DO: 7.00 – 19.00 Uhr

      App downloaden

      daheim app