Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Roßmarkt anlässlich der Veranstaltung Roßmarktfest
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l StVO, zwecks Aufbauarbeiten anlässlich der Veranstaltung Roßmarktfest, auf Höhe Roßmarkt 12 u. 13, in der Zeit vom 28.06.2024, 13:00 Uhr bis 30.06.2024, 12:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.